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BSG, 06.06.1991 - 3 RK 12/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fortbestand eienr erteilten Leistungszusage der Krankenversicherung - Eigentumsschutz sozialversicherungsrechtlicher Positionen - Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
Auszug aus BSG, 06.06.1991 - 3 RK 12/90
Der Anspruch besteht auch, wenn die Behandlung nicht abgeschlossen wird, weil dies objektiv unmöglich geworden ist (Zipperer in GKV-K § 29 RdNr 34 unter Hinweis auf die BT-Drucks 11/2237 S 171). - BSG, 10.03.1987 - 3 RK 3/86
Mutterschaftsgeld - Herabsetzung des Mutterschaftsgeldes - Unechte rückwirkenden …
Auszug aus BSG, 06.06.1991 - 3 RK 12/90
Sie ist verfassungswidrig, wenn das Gesetz in einen Vertrauenstatbestand entwertend eingreift und die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für die Allgemeinheit das Interesse des einzelnen am Fortbestand des bisherigen Zustands nicht übersteigt (BSG SozR 2200 § 200 Nr. 12 mwN).
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2024 - L 14 KR 293/22 Die nachfolgend ergangene Entscheidung vom 6. Juni 1991 - 3 RK 12/90 - könne nicht überzeugen, da aus dem Wortlaut der Überleitungsvorschrift in Art. 60 des Gesundheits-Reformgesetzes nicht auf das Wesen einer Genehmigung der kieferorthopädischen Behandlung geschlossen werden könne.
- LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2022 - L 14 KR 293/22
Kieferorthopädische Behandlung - wesentliche Änderung - Rücknahme - Kostenzusage
Die nachfolgend ergangene Entscheidung vom 6. Juni 1991 - 3 RK 12/90 - könne nicht überzeugen, da aus dem Wortlaut der Überleitungsvorschrift in Art. 60 des Gesundheits-Reformgesetzes nicht auf das Wesen einer Genehmigung der kieferorthopädischen Behandlung geschlossen werden könne. - LSG Hessen, 07.07.1994 - L 14 KR 2/94
Krankenversicherung - Leistungsgewährung - Sozialrechtsverhältnis - …
Diese Voraussetzungen für eine Änderung einer bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung (als Dauerverwaltungsakt; vgl. BSG, Urteil vom 6. Juni 1991 - 3 RK 12/90 -) liegen vor.